Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über präventive Restrukturierungsmaßnahmen

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Insolvenzvorschriften umfassen ein breites Spektrum von Maßnahmen: von einem frühzeitigen Eingreifen, bevor ein Unternehmen in ernste Schwierigkeiten gerät, über die rechtzeitige Restrukturierung zur Erhaltung rentabler Geschäftssparten und die Liquidation von Vermögenswerten als letztem Mittel zur Sanierung eines Unternehmens bis hin zu Gewährung einer zweiten Chance für redliche Unternehmer im Wege einer Entschuldung.

Bis dato divergieren diese Maßnahmen in den einzelnen Unionsländern stark. Für Investoren bestehen somit bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen große Unsicherheiten in Bezug auf Insolvenzvorschriften. Die Konsequenz ist, dass viele Anleger außerhalb ihres Landes nicht investieren und keine Geschäftsbeziehungen eingehen. Konvergentere Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren würden jedenfalls zu mehr Rechtssicherheit beitragen und die frühzeitige Restrukturierung rentabler Unternehmen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, unterstützten.

Lesen Sie dazu den Beitrag von Alexander Isola im neuen ILO-Newsletter, erschienen am 16. März 2018.
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Dr. Alexander Isola
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