Sicherheit für Prozesskosten nach dem Brexit

circle light

In seinem aktuellsten ILO Artikel bespricht Jakob Widner eine Entscheidung des OGH zur Frage, ob ein Kläger aus dem Vereinigten Königreich aufgrund des BREXIT nun Sicherheit für anfallende Prozesskosten leisten muss. Der OGH vertrat hierbei die Auffassung, dass dem Kläger keine Prozesskostensicherheit vorgeschrieben werden kann, weil die Entscheidungen österreichischer Gerichte auch nach dem BREXIT im Vereinigten Königreich vollstreckbar sind.

Lesen Sie den Artikel hier oder im Litigation Newsletter des International Law Office!

Rückfragehinweis:

Graf Isola Logo

GRAF ISOLA Rechtsanwälte GmbH
T +43 1 401 17 – 0
E marketing@grafisola.at

Autor

Mag. Jakob Widner
LL.M. (NYU) | Partner
T:+43 1 401 17 - 0