Im österreichischen Recht sind ArbeitnehmerInnen gegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Sozialwidrigkeit geschützt. Das bedeutet, dass ArbeitnehmerInnen ihre Kündigung anfechten können, sofern diese als wesentliche Interessenbeeinträchtigung klassifiziert werden kann.
Eine solche liegt dann vor, wenn dem ArbeitnehmerInnen durch die Kündigung Nachteile drohen, die größer sind als jene, die mit der Kündigung zwangsläufig verbunden sind. Der OGH fasste kürzlich frühere Fälle zusammen und klärte die Frage der wesentlichen Interessenbeeinträchtigung.
ILO Newsletter, 9. April 2014
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