Oberster Gerichtshof entscheidet über die Verjährung von Urlaubsansprüchen nach neuer Entscheidung des EuGH

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Arbeitgeber aufgepasst! Verjährt der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers auch, wenn er nicht die Möglichkeit hatte, diesen zu nutzen und müssen sie ihn frühzeitig auf eine drohende Verjährung hinweisen?

Jakob Widner und Sarah Micheuz analysieren in ihrem neuen ILO Artikel die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes.

Lesen Sie den Artikel hier oder im Employment & Immigration Newsletter des International Law Office.

Rückfragehinweis:

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Autoren

Mag. Jakob Widner
LL.M. (NYU) | Partner
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Mag. Sarah Micheuz
LL.M. | Rechtsanwaltsanwärterin
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