EU-Generalanwalt hält österreichische Karfreitagsregelung (Arbeitsruhegesetz) für EU-rechtswidrig. Entschädigung wegen Diskriminierung kann gegenüber der Republik Österreich, nicht aber gegenüber Arbeitgebern geltend gemacht werden, weil sich diese bislang rechtmäßig verhalten haben.
Lesen Sie dazu den Beitrag von Jakob Widner, erschienen am 3. Oktober 2018 im aktuellen ILO-Newsletter.
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