Karfreitags-Dilemma

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Die neue Karfreitagsregelung steht. Während der EuGH eine diskriminierungsfreie Regelung auch durch einen Karfreitag für Alle zugelassen hätte (sog. Levelling-up), geht die Bundesregierung den gegenteiligen Weg und schafft den Karfreitag als Feiertag generell ab (sog. Levelling-down). Stattdessen gibt es einen Sonder-Feiertag für Alle, der aber auf das Urlaubskonto anzurechnen ist. Muss dann am persönlichen Feiertag aus betrieblichen Gründen dennoch gearbeitet werden, dann steht das Feiertagsentgelt zu und der Urlaubstag wurde nicht verbraucht. Das soll auch für Karfreitags-Regelungen in Kollektivverträgen gelten.

Protestanten, Altkatholiken und Methodisten verlieren daher einen Feiertag. Für alle anderen wird sich de facto nichts ändern.

Ohne diese Regelung hätte das Levelling-up des EuGH gegolten (= Karfreitag für Alle).

Lesen Sie dazu den Beitrag von Jakob Widner im neuen  ILO Newsletter vom 27.02.2019

Weiterführende Informationen finden Sie im  ILO Newsletter vom 03.10.2018

Rückfragehinweis:

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Autor

Mag. Jakob Widner
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