EUIPO verweigert die Eintragung des Burberry-Musters als Marke für Metaverse-bezogene Waren und Dienstleistungen wegen fehlender Unterscheidungskraft

circle light

Gratulation an Claudia Csáky und Sarah Kasslatter zu dem hervorragenden Artikel, der es in die Top 10 ILO-Artikel im März geschafft hat!

In ihrem neuesten ILO Artikel – der im letzten Monat zu den 10 beliebtesten Artikeln des ILO gehörte – behandeln Claudia Csáky und Sarah Kasslatter die kürzlich ergangene Entscheidung des Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), mit welcher Burberry’s Antrag auf Eintragung des bekannten Burberry-Karomusters als Bildmarke für virtuelle Kleidung, Accessoires und Dienstleistungen mangels Unterscheidungskraft teilweise abgelehnt wurde.

Neben einer kurzen Darstellung der allgemeinen Klassifizierungsgrundsätze des EUIPO betreffend Markenanmeldungen im Metaverse bzw als NFTs gehen sie insbesondere darauf ein, warum die Entscheidung zeigt, dass für die virtuelle Welt zwar grundsätzlich die gleichen Eintragungsgrundsätze – sei es in Bezug auf die Wahrnehmung der Verkehrskreise oder auf die Anforderungen an die Unterscheidungskraft – gelten sollen wie für die reale Welt, EUIPO jedoch trotzdem strengere Anforderungen an das Vorliegen von Unterscheidungskraft im Metaverse zu stellen scheint.

Lesen Sie den Artikel hier oder im Intellectual Property Newsletter des International Law Office.

Rückfragehinweis:

Graf Isola Logo

GRAF ISOLA Rechtsanwälte GmbH
T +43 1 401 17 – 0
E marketing@grafisola.at

Autoren

Dr. Claudia Csáky
LL.M. (LONDON) | Partnerin
T:+43 1 401 17 - 0
Mag. Sarah Kasslatter
Rechtsanwaltsanwärterin
T:+43 1 401 17-0