Crashkurs Arbeitsrecht: Detektivkosten

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Karl S. arbeitet im Außendienst eines Getränkeherstellers. Als die Umsätze mit seinen Gastronomiekunden wegen eines kühlen Sommers nachlassen, heuert er auf Provisionsbasis bei einem Hersteller von Schank-Systemen an, die er während seiner Dienstzeit den von ihm betreuten Gastronomiekunden zu verkaufen versucht.

Sein Arbeitgeber schöpft Verdacht, engagiert einen Detektiv und kann ihm die Nebentätigkeit während der Dienstzeit nachweisen. Karl S. wird daher entlassen.

Jakob Widner in der Presse vom 26.10.2016

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Autor

Mag. Jakob Widner
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