Das LG München I hat entschieden, dass Sprachmodelle von OpenAI Gruppenunternehmen die verfahrensgegenständlichen Liedtexte im Wesentlichen originalgetreu wiedergeben, so dass von einer Memorisierung auszugehen sei. Eine Memorisierung verwirklicht eine urheberrechtliche Vervielfältigung. Die Schranken für Text- und Data-Mining seien nicht anwendbar, weil sie nur technische Zwischenschritte zu Analysezwecken schützen, nicht aber das vollständige Übernehmen von geschützten Werken.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Berufung wird erwartet. Sollte die Entscheidung Bestand haben, könnte sie erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell von AIUnternehmen und die rechtliche Position der Rechteinhaber haben.
Lesen Sie den Beitrag von Claudia Csaky hier oder auf der Lexology Webseite.


