Astrid Hilber berät und vertritt unsere Mandanten in allen Bereichen des Allgemeinen Zivilrechts, insbesondere im Schadenersatz und Gewährleistungsrecht, in streitigen Verfahren sowie bei der Führung von Vergleichsgesprächen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Liegenschaftsrecht.
Astrid Hilber spricht Deutsch und Englisch.