Freistellung nicht mehr auf notwendige Benutzung beschränkt
Claudia Csáky analysierte kürzlich die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 22. Dezember 2020 (4 Ob 205/20f) zum Thema Ausnahme zum Untersagungsrecht des Markeninhabers im Rahmen erforderlicher Bestimmungsangaben.