Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot von Dienstnehmern durch Handlungen von Dritten: Haftungszurechnung und Konkurrenzklauseln
§ 7 AngG verbietet Dienstnehmern, ohne Bewilligung des Dienstgebers ein selbstständiges kaufmännisches Unternehmen zu betreiben oder in einem Geschäftszweig des Dienstnehmers Handelsgeschäfte zu tätigen.